Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma GTSGastrotechnik & Service GmbH,

Emanuel-von-Ketteler-Str. 9, 56626 Andernach


1. Allgemeines
Allen Angeboten und Verkäufen (auch künftigen) liegen ausnahmslos die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht mit uns schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


2. Angebot und Entwurf
Angebote verstehen sich stets freibleibend und unverbindlich für Preise und Lieferung. Erste Angebote und erste Entwürfe werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag im Umfang der Angebotsgrundlage zustande kommt. Kostenanschläge, Zeichnungen und Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farben sowie technische Angaben die in Katalogen und anderen Druckwerken enthalten sind, sind Annäherungswerte, Änderungen bleiben vorbehalten.


3. Auftragsbestätigung
Erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich, für uns erst ab schriftlicher Bestätigung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Preise sind freibleibend. In jedem Falle gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgebliche Tagespreis. Bestellte Mengen können von uns auf Verpackungseinheiten verändert werden. Sollte sich nach erfolgter Auftragsannahme durch eingeholte Auskünfte oder sonstige Umstände eine Gefährdung des Zahlungsanspruches herausstellen, sind wir berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.


4. Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit gilt, auch wenn ein fester Termin genannt ist, nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten klargestellt und beide Parteien über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet anderer Rechte aus dem Verzug des Bestellers um den Zeitraum, mit dem der Besteller seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß im Verzuge ist. Verspätete Lieferungen müssen angenommen werden. Durch Eintritt unvorhersehbarer Betriebsstörungen (Streiks, Bahnsperren usw.) bei uns oder unserem Vorlieferanten können wir uns nach unserer Wahl von Lieferungsverpflichtungen und Terminen für ein Teil oder den gesamten Auftrag, mindestens für die Zeit der Störung, entbinden.
Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft und kann von uns getrennt berechnet werden. Mit Beginn der vereinbarten Lieferfrist sind wir zur Lieferung berechtigt. Kann oder will der Besteller die Waren zu diesem Zeitpunkt nicht abnehmen, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern und zur sofortigen Zahlung zu berechnen. Sämtlich durch diese Maßnahme entstehenden Mehrkosten können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
Abrufaufträge müssen spätesten innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung, abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir ohne Abruf zur Lieferung berechtigt. Nimmt der Besteller die Ware zum vereinbarten Liefertermin bzw. nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht ab oder kommt er den vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen nicht nach, sind wir berechtigt, die Lieferung abzulehnen und ohne weiteren Nachweis einen Schadenersatzanspruch von 25 % der Vertragssumme zu berechnen. Dieser Schadenersatz ist zu sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schäden ist dadurch nicht ausgeschlossen.


5. Versand und Gefahrenübertragung
Versand oder Lieferung erfolgt - soweit vertraglich nichts Anderes vereinbart worden ist - ab Lager Andernach bzw. ab Lieferwerk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn frei „Bestimmungsort“ vereinbart sein sollte. Versandweg, Beförderung und Verpackung sind unserer Wahl unter Ausschluß jeder Haftung überlassen. Andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Lager bzw. Werk geliefert zu berechnen.

 

Versand und Lieferung nur innerhalb Deutschlands! Ausgenommen Inseln!


6. Montage
Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, daß sie ungehindert durchgeführt werden kann. Wartezeiten oder nochmalige ohne unser Verschulden erforderliche Reisen gehen zu Lasten des Bestellers. Zum Transport schwerer Gegenstände sind Hilfspersonen sowie die notwendigen Rüst- und Hebezeuge vom Besteller zu beschaffen. Erweisen sich Öffnungen in den Gebäuden zur Hereinschaffung von Teilen oder Geräten als zu klein, sind die Kosten für Vergrößerung der Öffnungen oder Zerlegung der Teile vom Auftraggeber zu tragen. Maurer-, Putz-, Maler-, Zimmerer-, Installations- und Elektroanschlußarbeiten sind in unseren Angeboten nicht enthalten.
Insbesondere Elektro- u. Installationsarbeiten sind bauseits durch am Ort zugelassene Handwerker auszuführen. Werden durch uns Geräte angeschlossen, müssen bauseits alle erforderlichen Wasser-, Abwasser-, Strom-, Gasanschlüsse am Aufstellungsort der Geräte vorhanden sein. Diese Anschlüsse erfolgen gegen Berechnung.


7. Eigentumsvorbehalt
Bei allen Lieferungen machen wir es zur Bedingung, daß die gelieferte Ware unbeschadet einer Weiterveräußerung, einer Verbindung oder Verarbeitung bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen unser Eigentum bleibt. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Käufer zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen einzelnen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wird die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung für Rechnung eines anderen Gläubigers gepfändet, sind wir von dieser Pfändung, unter Benennung des Gerichtsvollziehers, in Kenntnis zu setzen, damit wir gegen diese Pfändung Einspruch erheben können.


8. Zahlungsbedingungen - verspätete Zahlung
Soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen, ohne Rücksicht auf Mängelrügen, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum und bei Vorauszahlung gewähren wir 2 % Skonto.
Für Einrichtungsaufträge, Aufträge für Sonderanfertigungen (z. B. für maßgefertigte Geräte usw.) sowie Aufträge von neuen Kunden gelten folgende Zahlungsvereinbarungen:
- 1/3 bei Zugang der Auftragsbestätigung
- 1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft
- Rest innerhalb 8 Tagen nach Lieferdatum unter Abzug von 2 % Skonto auf den Gesamtrechnungsbetrag oder innerhalb 30 Tagen netto Rechnungsbeträge

bis € 100.00 sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Für Lieferungen mit einem Rechnungsbetrag von weniger als € 200,00 und bei uns unbekannten
Bestellern behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor.
Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitsdatum der Rechnung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Barkredite, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wechselsteuer, Bank-, Diskont- und Einzugsspesen sowie alle sonstigen durch die Wechseldiskontierung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort ohne Abzug, in bar zu vergüten. Kommt der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Wechsel oder Scheck zu Protest, oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungsfristen oder die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit Forderungen aufgrund älterer, fällig gewordener Rechnungen ausgeglichen sind.


9. Gewährleistung
Beanstandungen sind spätestens innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, worauf die Ware sofort zu untersuchen ist, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Wir bieten Garantie im Rahmen der jeweiligen Werksgarantie der Herstellerfirma.

 

10. Reklamationen

Bei der Warenannahme ist genauestens im Beisein des Fahrers zu prüfen, ob die Lieferung unversehrt und vollständig ist. Wenn etwas beschädigt ist oder ein Packstück fehlt, muss dies auf den Frachtpapieren vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet werden. Spätere Meldungen über Transportschäden können nicht anerkannt werden.


11. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung wird von uns zu Selbstkosten berechnet. Bei Verträgen, in denen die Preise offengelassen sind, werden diese nach den am Tage der Übergabe gültigen Kosten und Preisen verbindlich von uns berechnet.
Werden für Nachbestellungen keine neuen Preise vereinbart, so gilt für die Preisberechnung unserer zum Zeitpunkt der Nachbestellung gültige Preisliste.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechselklagen, auch wenn die Wechsel an einem anderen Ort zahlbar gestellt sind, wird ausschließlich durch unseren Sitz bestimmt. Für uns sind nur diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verbindlich. Sollte eine ihrer Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.